Positionspapier selsbestimmungsgesetz

Selbstbestimmung statt entwürdigung

Ein Selbstbestimmungsgesetz, welches das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz ablöst, ist mehr als überfällig. Laut Koalitionsvertrag will die aktuelle Regierung ein solches Gesetz in der laufenden Legislaturperiode umsetzen. Mittlerweile wurde ein Referentenentwurf veröffentlicht und die Verbändeanhörung läuft derzeit. Gemeinsam mit führenden Fachverbänden und bedeutenden Unternehmen der deutschen Wirtschaft, möchte PROUT AT WORK sich für eine rasche, diskriminierungsfreie Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes einsetzen.

Gemeinsam wurde unter der Führung von PROUT AT WORK ein Positionspapier erarbeitet, welches selbstbestimmte und schlanke Prozesse für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen fordert.

Die Kernpositionen des Positionspapiers sind folgende:

  • Die Vereinheitlichung der Verfahren für alle trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen: Seit mehreren Jahren gibt es parallele rechtliche Grundlagen für die Änderung des Geschlechtseintrags für trans* bzw. intergeschlechtliche Personen. Dies verursacht an unterschiedlichen Stellen Verunsicherung und Unklarheit. Eine Vereinheitlichung der Regelungen erhöht die Zugänglichkeit des Verfahrens. (vgl. §2 Abs. 1 SBGG)
  • Die Abschaffung von Gutachten und Attesten als Voraussetzung für die Änderung: Trans- und Intergeschlechtlichkeit sind keine Krankheit und sollten nicht dementsprechend behandelt werden. Jede Person kann am besten selbst darüber Auskunft geben, welcher Geschlechtseintrag der Passende ist. Die heutigen Regelungen sind aufgrund hoher Hürden abschreckend, sodass Einzelpersonen teils über Jahre den Prozess der Geschlechtseintragsänderung vor sich herschieben. (vgl. §2 SBGG)
  • Den Abbau von Bürokratie und die Ansiedelung der Verantwortlichkeit bei den Standesämtern: Bis heute müssen trans* Personen ein Gerichtsverfahren durchlaufen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag nach dem Transsexuellengesetz ändern wollen. Dadurch werden die Verfahren künstlich in die Länge gezogen, sodass Personen unnötig lange mit Dokumenten leben, die nicht ihrer Identität entsprechen. 
  • Ein klares Bekenntnis zu Anti-Diskriminierung: Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen müssen im Arbeitsleben und im Alltag wirksam vor Ausgrenzung und Benachteiligung geschützt sein. Gruppenbezogene Ausnahmen im Antidiskriminierungsrecht sind nicht gesetzeskonform und bedienen trans*feindliche Narrative (vgl. §6 Abs. 2 SBGG). Berechtigte Schutzinteressen anderer Gruppen können nach geltendem Recht angemessen berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden, ohne dass es stigmatisierender Sonderregelungen bedarf.
  • Die Stärkung des Offenbarungsverbots: Dieses Verbot muss betroffene Personen nach Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens vor Diskriminierung und Willkür schützen. Gleichzeitig ermöglicht es Unternehmen, auf Basis von klaren rechtlichen Regelungen einheitliche Anpassungen der Personaldaten umzusetzen und diese auch von Drittanbieter_innen einzufordern. (vgl. §13, §14 SBGG)

Interessierte Unternehmen können das Positionspapier auch nach Veröffentlichung noch unterzeichnen! Bei Rückfragen steht das Team unter info@proutatwork.de gerne zur Verfügung!