Ein wichtiger Meilenstein für die queere Community im Jahr 2024 war das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) am 1. November 2024. Dies bedeutet zunächst einmal eine Verbesserung für viele. Dennoch kommt aus der queeren Community auch Kritik. Das SBGG ist bei Weitem nicht ausreichend für die Belange von trans*, inter* und nicht-binären (tin*) Personen.
Status Quo und Kritik
Ab dem 1. August 2024 können tin* Menschen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und des Vornamens bzw. der Vornamen beim Standesamt anmelden. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist dabei nicht mehr notwendig. Für unter 14-Jährige kann nur die_der gesetzliche Vertreter_in die Erklärung abgeben. 14- bis 17-Jährige können sie mit Zustimmung der_des gesetzlichen Vertreter_in selbst abgeben.
Die Möglichkeit, Namen und Geschlechtseintrag ohne psychologische Gutachten ändern zu können, ist viel wert – auch wenn die Umstände nicht ideal sind. Einer der Kritikpunkte ist die Frist von drei Monaten, die einzuhalten ist, bevor eine Änderung durchgeführt werden kann, sowie die Sperrfrist von einem Jahr nach einer Änderung. Eine reine Namensänderung ohne Änderung des Geschlechtseintrags ist nun nicht mehr möglich, was die Lebensrealität von nicht-binären Menschen nicht abbildet. Abgesehen von den formalen Aspekten bietet das Gesetz zu wenig Sicherheit für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft und schützt allgemein nicht vor Diskriminierung.
PROUT AT WORK hat den Prozess beobachtet und schließt sich den Kritikpunkten der tin* Interessensverbände an, befürwortet jedoch die seit langem notwendige Abschaffung des Transsexuellengesetzes (TSG) als einen ersten Schritt.
Die Auswirkungen des SBGG auf Unternehmen
Viele Unternehmen standen durch die Änderungen vor der Frage, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen und was sie tun können, um queere Mitarbeiter_innen zu unterstützen und reibungslose Abläufe zu gewährleisten. Um hier Hilfestellung zu geben, hat PROUT AT WORK ihren Guide Nr. 9 „Trans* und Transitionen am Arbeitsplatz“ überarbeitet und alle relevanten Änderungen zum SBGG abgebildet. So bleiben PROUT EMPLOYER sowie alle interessierten Unternehmen und Einzelpersonen auf dem Laufenden.
Im Zuge dessen wurde der Guide pro bono von Becky Lavin ins Englische übersetzt. Auch wenn das Selbstbestimmungsgesetz landesspezifisch ist und wir internationalen Unternehmen somit weiterhin nur einen Einblick in deutsche Regularien geben können, bieten die übrigen Inhalte und Best Practices dennoch wertvolle Hilfestellungen – unabhängig vom Sitz des Unternehmens.
Wir freuen uns, den Guide nun in angepasster, brandaktueller Form sowie in englischer Sprache anbieten zu können. Bei weitergehenden Fragen zum Thema stehen wir über den Guide hinaus unterstützend zur Verfügung oder führen bei Interesse eine Awareness Session zu trans* und Nichtbinarität durch.
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