IDAHOBIT 2025: Kranzniederlegung in Frankfurt am Main

Am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter*- und Trans*feindlichkeit (IDAHOBIT) am 17. Mai luden ARCO – das Pride-Netzwerk der Commerzbank – und PROUT AT WORK zur gemeinsamen Kranzniederlegung am Frankfurter Engel ein. Mit der Gedenkveranstaltung wurde an die Verfolgung, Diskriminierung und Kriminalisierung queerer Menschen erinnert – in der Vergangenheit ebenso wie in der Gegenwart.

Gemeinsam mit zahlreichen ehrenamtlichen Vereinen und Initiativen sowie dem Frankfurter Amt für multikulturelle Angelegenheiten folgten die Teilnehmenden mehreren Redebeiträgen, die die Bedeutung des Gedenkens und den Einsatz für queere Menschenrechte in den Mittelpunkt stellten.

IDAHOBIT: Diskriminierung immer noch alltäglich

Der 17. Mai erinnert daran, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität im Jahr 1990 von ihrer Liste der psychischen Erkrankungen strich. Seitdem steht der IDAHOBIT weltweit für den Einsatz gegen Homo-, Bi-, Inter*- und Trans*feindlichkeit.

Der Aktionstag macht zugleich deutlich: Diskriminierung queerer Menschen ist noch immer Realität – sie nimmt sogar wieder zu. Sie findet in allen gesellschaftlichen Bereichen statt – auch in der Arbeitswelt. Laut der Studie „Out im Office?! (2024)“ haben 78% der Lesben und Schwulen, 89% der bisexuellen und 87% der trans* Beschäftigten in mindestens einer Form Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebt.

Queere Menschenrechte sind weltweit bedroht

Der Blick auf die internationale Situation zeigt, wie wichtig es ist, den Einsatz für queere Menschenrechte fortzusetzen. In mehr als 60 Staaten weltweit stehen Homosexualität beziehungsweise gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen weiterhin unter Strafe. In etwa einem Dutzend Ländern kann darauf sogar die Todesstrafe stehen. Gleichzeitig gibt es weltweit auch Fortschritte beim Schutz vor Diskriminierung. In etwa ebenso vielen Ländern ist ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Verfassung verankert.

Auch in Deutschland besteht weiterhin Handlungsbedarf: Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes schützt bislang nicht ausdrücklich vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität.

Gemeinsam für eine vielfältige Gesellschaft und Arbeitswelt

Die Kranzniederlegung war ein gemeinsames Zeichen gegen das Vergessen und für eine Gesellschaft, in der queere Menschen frei von Diskriminierung und Verfolgung leben können. Ein herzliches Dankeschön gilt allen Menschen, die uns begleitet und an der Gedenkveranstaltung in Frankfurt am Main teilgenommen haben – sowie den ehrenamtlichen Vereinen und Initiativen und dem Frankfurter Amt für multikulturelle Angelegenheiten für ihr Engagement.

Impressionen von der Kranzniederlegung

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